Historischer Gebäudebestand darf nicht verfallen

In der Badischen Zeitung vom 10. Juli 2021 erschien der Artikel „Alte Gebäude für junge Erwachsene“, in dem darüber berichtet wird, dass sich jetzt auch Kommunen der Thematik des Leerstandes alter Gebäude annehmen:

https://www.badische-zeitung.de/wie-der-laendliche-raum-fuer-junge-erwachsene-attraktiver-werden-soll–203284185.html

Die Stiftung Baukulturerbe gGmbH wendet sich nun mit einem Leserbrief an die Öffentlichkeit:

Zunächst einmal ist es lobenswert, dass sich jetzt auch Kommunen der Thematik des Leerstandes von alten historischen Gebäuden annehmen und nach neuen Nutzungsmöglichkeiten suchen.

Der oft historische Gebäudebestand in unseren Umlandgemeinden ist doch an vielen Stellen vom Verfall bedroht, und kann nur durch neue Nutzungskonzepte erhalten werden. Dabei wird nicht nur die Gebäudesubstanz erhalten sondern oft sind diese Gebäude auch ortsbildprägend und haben eine lange Geschichte.

Neu ist dabei nicht, dass sich gerade junge Leute für ein Zusammenleben in alten Gemäuern interessieren, das gab es ja auch schon seit den 1970er Jahren. Neu ist allerdings, dass sich jetzt Kommunen auch um junge Menschen bemühen wollen, um attraktiv zu werden für ein „Junges Wohnen“.

Als „Nebeneffekt“ wird hier unser baukulturelles Erbe erhalten und geschützt, was oftmals in unseren Gemeinden zu kurz kommt. Für leerstehende oder nur teilweise genutzte Gebäude sollten über Machbarkeitsstudien und sinnvolle wirtschaftliche Nutzungskonzepte Lösungen gefunden werden, um sie so zu erhalten.

Es gibt nicht nur „Junges Wohnen“.

Stiftung-Baukulturerbe gGmbH

Klaus Grundmann

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Artikel aus der Zeitschrift „Denkmalsanierung 2019/2020“ von Dr. Diana Wiedemann