Bei der Frage, ob bzw. in welchem Maße bei Kirchen eine Umnutzung vertretbar ist, wenn die Änderung oder die Aufgabe sakraler Belange dazu führt, dass Bauteile nicht erhalten werden, wird entscheidend sein, ob die Erhaltung ehem. sakralen Bauteile (Lettner, Kanzel, Orgel, Empore, etc.) eine ansonsten sinnvolle neuen Nutzung einschränken oder gar verhindern.
Bei einem Umbau von Kirchen z.B. in Wohnungen stellt sich die Frage, ob die Veränderungen soweit rückgängig gemacht werden könnten, dass die historische Substanz wieder sichtbar würde.
Die Frage, wie sich die Denkmalpflege zu Nachbauten historischer Bauwerke stellt, wie z.B. das Berliner Stadtschloss, das fast ohne erhaltene Originalteile nachgebaut wurde, jedoch mit einem möglichst originalgetreuen Erscheinungsbild – ist weniger eine denkmalfachliche, als vielmehr eine öffentlich diskutable Frage und somit letztlich eine politische Entscheidung
Anders verhält es sich z.B. bei der Dresdner Frauenkirche, die mit einer großen Anzahl geretteter historischer Bauteile in alter Form rekonstruiert wurde und zudem wieder eine sakrale Nutzung hat. Hier haben sich bei der Entscheidung damals denkmalfachliche, öffentliche und politische Beweggründe gemischt.
Die Frage, warum die Denkmalpflege mitging, als beim Neumarkt in Dresden nur die Fassaden erhalten und das Bauwerk dahinter ohne Rücksicht darauf neu errichtet wurde, so dass z. B. Geschossdecken hinter den Fenstern erscheinen – ist ohne die Hintergründe zu kennen, nicht reell zu beantworten.