Verträglichkeit von Veränderungen an Denkmalobjekten / Rekonstruktionen

Originalgetreuer Nachbau fast ohne erhaltene Originalteile im Berliner Stadtschloss, Quelle: Wikimedia Commons

Bei der Frage, ob bzw. in welchem Maße bei Kirchen eine Umnutzung vertretbar ist, wenn die Än­derung oder die Aufgabe sakraler Belange dazu führt, dass Bauteile nicht erhalten werden, wird ent­scheidend sein, ob die Erhaltung ehem. sakralen Bauteile (Lettner, Kanzel, Orgel, Empore, etc.) eine ansonsten sinnvolle neuen Nut­zung einschränken oder gar verhindern.

Bei einem Umbau von Kir­chen z.B. in Wohnungen stellt sich die Frage, ob die Veränderun­gen soweit rückgängig gemacht werden könnten, dass die historische Substanz wieder sichtbar würde.

Die Frage, wie sich die Denkmalpflege zu Nachbauten historischer Bauwerke stellt, wie z.B. das Berliner Stadtschloss, das fast ohne erhaltene Originalteile nachgebaut wurde, jedoch mit einem möglichst originalgetreuen Erscheinungsbild – ist weniger eine denkmalfachliche, als viel­mehr eine öffentlich diskutable Frage und somit letztlich eine politische Entscheidung

Anders verhält es sich z.B. bei der Dresdner Frauenkirche, die mit einer großen Anzahl geretteter historischer Bauteile in alter Form rekonstruiert wurde und zudem wieder eine sakrale Nutzung hat. Hier haben sich bei der Entscheidung damals denkmalfachliche, öffentliche und politische Beweg­gründe ge­mischt.

Die Frage, warum die Denkmalpflege mitging, als beim Neumarkt in Dresden nur die Fassaden er­halten und das Bauwerk da­hinter ohne Rücksicht darauf neu errichtet wurde, so dass z. B. Ge­schossdecken hinter den Fenstern er­scheinen – ist ohne die Hintergründe zu kennen, nicht reell zu beantworten.

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