Kriterien für erhaltenswerte Bausubstanz

Auch unscheinbare Häuser zählen zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz, Foto: Holger Schwartz

Die sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist kein einheitlich und abschließend definierter Rechtsbegriff. Allerdings gibt es einige Kriterien, die uns dabei helfen zu klären, ob ein Gebäude zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählt – oder eben nicht. Das ist vor allem für alle relevant, die sich um Förderungen bei der KfW-Bank bemühen. Sollte das Gebäude nämlich zur besonders erhaltenswerten Bausubstanz zählen, so gelten vereinfachte Auflagen bei der energetischen Sanierung.

  • Ist das Gebäude durch Satzung, öffentliche Listung bzw. im Rahmen eines beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes oder Quartierskonzeptes ausdrücklich als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen?
  • Ist das kein Einzeldenkmal, aber Teil einer Gesamtanlage?
  • Liegt das Gebäude in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)?
  • Liegt das Gebäude in einem Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB, zu dessen besonderen Zielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört?
  • Ist das Gebäude auf sonstige Weise durch örtliche Bauvorschriften (z. B. Gestaltungssatzung, Altstadtsatzung, Satzung zum Erhalt des Stadtbildes oder entsprechende Festsetzungen örtlicher Bauvorschriften im Bebauungsplan) auf Basis der LBO geschützt?
  • Liegt das Gebäude in einem Gebiet der Liste „Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger (VDL), einer Altstadtinventarisierung historischer Städte Deutschlands?
  • Ist das Gebäude wegen seines Baualters oder besonderen städtebaulichen Lage ortsbild- oder landschaftsprägend, z. B. als Teil von zentralen raumbestimmenden Platzkanten und Straßenfassaden, in seiner Höhe als Teil der Stadtsilhouette usw.?
  • Ist das Gebäude wegen seiner spezifischen Materialität, Gestalt sowie Bauweise und des architektonischen Erscheinungsbildes als Teil regionaler Bautradition und Bauweise ortsbildend oder landschaftsprägend, z. B. bei ortsbildprägender Klinkerarchitektur, Fachwerkbauweise oder historischer Stuckfassade?
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Artikel aus der Zeitschrift „Denkmalsanierung 2019/2020“ von Dr. Diana Wiedemann