
Keine Denkmale zweiter Klasse!
Längst nicht jedes ortsbildprägende Gebäude steht unter Denkmalschutz. Wie gehen wir mit der sonstigen erhaltenswerten Bausubstanz um?
Längst nicht jedes ortsbildprägende Gebäude steht unter Denkmalschutz. Wie gehen wir mit der sonstigen erhaltenswerten Bausubstanz um?
Rechtlich undefiniert vom Gesetzgeber – Hier eine genauere Definition und passende Fundstellen im Gesetz
Leserbrief der Stiftung BauKulturerbe gGmbH in der Badischen Zeitung zum Erhalt historischer Gebäude in der Unterstadt Müllheims.
Die sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ist kein einheitlich und abschließend definierter Rechtsbegriff.
5 Thesen zur Relevanz von besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Das Grundlagenpapier der Stiftung BauKulturerbe gGmbH.
Wie viel Arbeit ist eine Altbausanierung tatsächlich?